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digital entertainment agency
Gesellschaft für Medienproduktion mbH

Vertretungsberechtigt: Peter Lindörfer

Handelsregister/ Hauptregister: HRB 99191B AG Berlin
UST-ID: DE 245957371

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

dea GmbH

1. Berechnungsgrundlagen

Die Studiopreisliste und/oder die Auftragsbestätigung bildet einen Bestanteil der
“Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt
auf Grund des Studiojournals. Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Offerte
mitgerechnet sind, werden zur Schlussrechnung dazugezählt. Der Auftraggeber
hat uns bekannt zu geben, wer das Studiojournal rechtsverbindlich kontrollieren
und unterzeichnen darf. Bei Nichtangabe dieser Namen gilt für uns die jeweilige
Unterschrift eines Anwesenden als vom Auftraggeber anerkannt . Die Belege
werden nach Arbeitsschluss zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift
anerkennt der Auftraggeber die Stundenansätze und die verbrauchten Materialien
usw. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

2. Zahlungsbedingungen

Bei Offerten, welche höher als EUR 500.- kalkuliert werden, ist 1/3 als Anzahlung
bei Erhalten der Auftragsbestätigung mittels Rechnung zu zahlen. Der Betrag
muss spätestens 3 Wochen vor dem ersten Studiotermin bei uns eingegangen
sein. Dies gilt als definitive Studiobuchung. Der Restbetrag und mögliche
Zusatzkosten sind nach Ablieferung des Masters/der geleisteten Arbeit innerhalb
von 30 Tagen nach erneuter Rechnungsstellung zu zahlen. Für Zahlungen, die
nach mehr als 40 Tagen ab Rechnungsstellung eingehen, behalten wir uns das
Recht zur banküblichen kontokurrent - Verzinsung ausdrücklich vor. Andere
Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

3. Annullierungen

Definitive Buchungen können bis spätestens 10 Tage vor dem Studiotermin
annulliert werden. Bei einer späteren Annullierung behalten wir uns eine
Schadloshaltung mit der geleisteten Anzahlung vor.

4. Haftpflicht
Ausfallzeiten, die durch irgendwelche Störungen der Geräte während der
Mietdauer entstehen, werden nicht dem Kunden verrechnet. Jedoch haften wir
nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden und Kosten. Für Instrumente ,
Garderoben, Gegenstände des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde
haftet für Schäden, die nachweislich durch Ihn entstanden sind.

5. Sicherungs- und Referenzkopie

Wir räumen uns das Recht ein, von jedem Material, das wir auf Band oder mittels
Computer aufnehmen, eine Sicherungskopie herzustellen. Wir benützen diese
auch als Referenzkopie. Es ist jederzeit das aufgenommene Material auf Band
oder einem anderen Medium wie CD-ROM, DAT und Minidisk nach einem
schriftlichen Begehren wieder erhältlich. Im Falle einer Vernichtung der
archivierter Bänder durch Naturgewalten wie Feuer, Wasser usw. oder Diebstahl,
Sabotage, mutwillige Zerstörung oder dergleichen übernehmen wir keine Haftung.

6. Urheberrecht

Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die erforderlichen
Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine
Kosten ordnungsgemäss zu erwerben. Neues Liedgut usw. ist bei Publikation der
SUISA anzumelden, da ein Presswerk ohne Erlaubnis der SUISA nicht arbeiten
darf. Formulare sind bei uns erhältlich.

7. Allgemeines

Bei sämtlichen Aufträgen werden die oben genannten “Allgemeinen
Geschäftsbedingungen” durch den Auftraggeber anerkannt. Allfällige abweichende
Übereinkommen müssen schriftlich festgehalten werden und zwar unter
gleichzeitigen Verwies auf die vorliegende, auch in diesem Fall zu
unterzeichnende, Vereinbarung.


Stand: 12.01.2006